Zusammen mit dem Kind/Jugendlichen und den Eltern/Bezugspersonen wird nach eingehender Diagnostik ein passendes Behandlungskonzept erarbeitet.
Je nach Bedürfnissen/Problematik werden psychotherapeutische, (heil-)pädagogische und bei Bedarf auch (häufig zeitlich begrenzt) medikamentöse Maßnahmen eingesetzt, immer in Absprache mit dem Kind sowie den Obsorgeträgern / Betreuungspersonen.
Nicht zwangsläufig abklärungs- und interventionsbedürftig sind entwicklungsbedingte vorübergehende Auffälligkeiten, welche von behandlungsbedürftigen Erkrankungen abgegrenzt werden müssen.
Eine Vorstellung beim Spezialisten sollte hingegen erfolgen, wenn Auffälligkeiten plötzlich auftreten, stark ausgeprägt sind oder wenn sie das Kind/den Jugendlichen und/oder seine Bezugspersonen stark belasten.